Kosten
Unsere Kosten sind absetzbar oder können auch als „selbst beschaffte Pflegehilfen“ übernommen werden!
Senioren, Angehörige können Ihre Kosten steuerlich absetzen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, welche Leistungen die übernehmen.
Auch bei einem Arbeitsunfall oder Krankheit entstandene Betreuungskosten werden durch die Berufsgenossenschaften übernommen
- Das Entgelt für die erbrachte Haushalts- und Pflegehilfe ist fallbezogen und basiert auf Verhandlungsbasis, ist aber sicherlich wesentlich günstiger als Kosten für ein Pflegeheim.
- Jährliche Bearbeitungspauschale € 400,00
- Logis und Kost für die Betreuerin, den Betreuer = Standardmäßig ausgestattetes Zimmer mit Bad-Benutzung sowie Kost im gemeinsamen Haushalt
- Reisekosten für die Betreuerin, den Betreuer für Hin- und Rückfahrt ( ca. € 130,00)