Kosten   

Unsere Kosten sind absetzbar oder können auch als „selbst beschaffte Pflegehilfen“ übernommen werden!

Senioren, Angehörige  können Ihre Kosten steuerlich absetzen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, welche Leistungen die übernehmen.
Auch bei einem Arbeitsunfall oder Krankheit  entstandene  Betreuungskosten werden durch die Berufsgenossenschaften übernommen

 

  • Das Entgelt für die erbrachte Haushalts- und Pflegehilfe ist  fallbezogen und basiert auf Verhandlungsbasis, ist aber sicherlich wesentlich günstiger als Kosten für ein  Pflegeheim.
  • Jährliche Bearbeitungspauschale  € 400,00
  • Logis und Kost für die Betreuerin, den Betreuer = Standardmäßig  ausgestattetes Zimmer mit Bad-Benutzung sowie Kost im gemeinsamen  Haushalt
  • Reisekosten für die Betreuerin, den Betreuer für Hin- und Rückfahrt ( ca. € 130,00)