Rechtliche Grundbestimmungen
Ab 1. Mai 2011 gilt innerhalb der EU Dienstleistungsfreiheit für ausländische Arbeitskräfte aus der EU.
Somit arbeiten das Haushalts- und Pflegehilfe- Personal in der Bundesrepublik Deutschland absolut legal und Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorschriften.