Rechtliche Grundbestimmungen   

Ab 1. Mai 2011 gilt innerhalb der EU Dienstleistungsfreiheit für ausländische  Arbeitskräfte aus der EU.
Somit arbeiten das  Haushalts- und Pflegehilfe- Personal in der Bundesrepublik Deutschland absolut legal und Ihr  Einsatz erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorschriften.

Das Personal ist sozial- und haftpflichtversichert.